beschreibt die systematische, institutionelle, sozioökonomische und interpersonelle Ausgrenzung, Abwertung und Marginalisierung von sozial konstruierten Personengruppen und eine damit einhergehende Aufwertung und Bevorteilung der als „besser“ oder „richtiger“ konstruierten Gruppen.
Diskriminierung kann sich subtil oder offensichtlicher äußern, kann gewollt oder ungewollt auftreten. Diskriminierung ist per Gesetz untersagt. Um dagegen vorzugehen, ist hierzulande vor allem das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) wichtig.
Ergänzung: Nicht jede Ungleichbehandlung ist verboten. Im Gegensatz zu Diskriminierung gibt es auch gerechtfertigte Ungleichbehandlung, etwa bei Filmen ab 18 Jahren, um Kinder zu schützen.
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